Endlich wieder auswärts fahren! Ticketinfos fürs Spiel in Aue

Am 11. Februar sind die Störche beim FC Erzgebirge Aue zu Gast. Vom 3. bis 7. Februar sind Auswärtstickets erhältlich

Am Dienstag gab die sächsische Landesregierung bekannt, dass im Profisport wieder mehr Zuschauer erlaubt sind. Statt der bisherigen maximal 1000 Fans dürfen ab dem 6. Februar die Stadien und Hallen des ostdeutschen Bundeslandes bis zu 25 Prozent ausgelastet werden. Dies betrifft auch das nächste Auswärtsspiel der KSV beim FC Erzgebirge Aue.

Endlich wieder auswärts fahren: Gemäß der neuen Regeln können beim Gastspiel der Störche im Erzgebirge am Freitag, 11. Februar (Anstoß: 18.30 Uhr), erstmals seit Mitte November wieder Kieler Auswärtsfans live mit dabei sein. Folglich können sich Holstein-Anhänger ab Donnerstag, 3. Februar, um 10 Uhr im Onlineshop für Auswärtskarten oder über die Tickethotline (01806-570029 (0,20 Euro/Anruf aus dem dt. Festnetz, max. 0,60 Euro/Anruf aus dem dt. Mobilfunknetz)) Auswärtstickets sichern. Der Vorverkauf läuft bis einschließlich Montag, 7. Februar, um 12 Uhr. Zudem können die Karten auch am 4. sowie 7. Februar im Fanshop bzw. Ticketcenter von Holstein Kiel zu den üblichen Öffnungszeiten erworben werden. Pro Person können maximal vier Karten gebucht bzw. gekauft werden.

Die Stehplatzkarten im Erzgebirgsstadion kosten 15,-€ bzw. 12,-€ (ermäßigt). Ermäßigungsberechtigt sind Schüler, Studenten, Azubis, Arbeitslose, Rentner und Schwerbehinderte. Entsprechende Aus-/Nachweise sind vorzulegen. Sitzplätze sind für 23,- € erhältlich. Im Preis ist bereits eine VVK-Gebühr von jeweils 1,- € enthalten.

Für den Zutritt zum Erzgebirgsstadion ist laut Hygienekonzept 2G+ nachzuweisen. Dies bedeutet, dass der Zutritt für geimpfte oder genesene Personen nur mit negativem Schnell- oder PCR-Test, falls die Impfung oder Infektion länger als drei Monate zurückliegt, möglich ist.

Ausnahmen:

– Genesene/geimpfte Personen, die ihre Auffrischungsimpfung („Booster“) erhalten haben

– Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind

– Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs-/Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule – gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre und nicht während der Ferien

– Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig) – Negativtest erforderlich

– Personen, für die es keine Empfehlung für eine Auffrischungsimpfung der STIKO gibt. Also bspw. vollständig geimpfte Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel.

Auf dem gesamten Stadiongelände besteht eine FFP2-Maskenpflicht bis zum Platz.

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