Heimspiele von Holstein Kiel vorerst unter 2G-Bedingungen

Die KSV Holstein hat entschieden, dass für das kommende Heimspiel gegen Werder Bremen, am 27.11.2021, im gesamten Stadion die 2G-Regel gilt. Dies bedeutet, dass nur genesene oder vollständig geimpfte Fans Zutritt zum Stadiongelände erhalten.

„Da die Politik im Allgemeinen die Regeln für Veranstaltungen verschärft, möchten wir diesen folgen und haben nach Prüfung aller Fakten entschieden, die 2G-Regel anzuwenden. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Lage mit steigenden Infektions- und Hospitalisierungszahlen, auch bei uns im Land, wollen wir unseren Zuschauern ein möglichst sicheres Stadionerlebnis ermöglichen. Zukünftig wird die 2G-Regel in fast allen Stadien der Bundesliga und 2. Bundesliga angewendet und wir möchten dabei keine Sonderrolle einnehmen“, erklärt KSV-Präsident Steffen Schneekloth die Entscheidung des Vereins.

„So können wir unseren Zuschauern zudem schon jetzt Planungssicherheit für einen Ticketkauf geben. Dieser wird für Dauerkartenbesitzer heute um 18 Uhr starten, der Vorverkauf für Mitglieder und registrierte Bestandskunden folgt dann in der kommenden Woche“, ergänzt Wolfgang Schwenke, kaufmännischer Geschäftsführer der KSV.

Der 2G-Status bedeutet, dass die entsprechende Person entweder einen vollständigen Impfstatus nachweisen kann oder nach einer Coronainfektion genesen ist, die nicht länger als sechs Monate zurückliegt.

Der Impfstatus wird vor Betreten des Stadiongeländes kontrolliert. Hierbei ist ein Personalausweis/Führerschein zwingend erforderlich.

ALLES AUF EINEN BLICK

  • Voraussetzung für den Stadionbesuch ist ab 18 Jahren ein 2G-Nachweis. Entweder ein Nachweis über eine vollständige Impfung (der Zweittermin muss mindestens 14 Tage zurückliegen). Genesene müssen einen offiziellen Genesenennachweis vorweisen.
  • Zur 2G-Prüfung ist beim Einlass ins Stadion zwingend der Personalausweis/Führerschein vorzulegen.
  • Für Kinder und Jugendliche ab einem Alter von 7 Jahren bis einschließlich 17 Jahren reicht ein aktueller Corona-Schnelltest aus (kein häuslicher Selbsttest), sofern kein Impfnachweis oder Genesenennachweis erbracht werden kann. Der Schulnachweis über eine regelmäßige Testung ist ab sofort nicht mehr ausreichend.
  • Kinder im Alter von unter sieben Jahren dürfen wieder als Schoßkinder im Sitzplatzbereich ohne Ticket mit ins Stadion genommen werden. Kinder unter 7 Jahren benötigen keinen Nachweis

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