Stichwort „Stadionverbote“

Klare Regeln gegen Gewaltbereitschaft

Sehr geehrte Holstein-Fans!

Nach dem Landespokal-Finale in Lübeck am 3. Juni wurde gegen 54 Holstein-Anhänger ein Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch eingeleitet und ein Stadionverbot verhängt. Laut bestehender DFB-Statuten darf der Verein, wenn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, Stadionverbote aktiv und passiv beteiligten Personen erteilen. Die KSV Holstein nimmt jedoch im Zusammenhang mit der erfolgten Verhängung der 54 Stadionverbote drei Abstufungen vor:

1.) Bei eindeutiger Beweislage und Verurteilung am Ende des Ermittlungsverfahrens wird die KSV Holstein bereits bestehende Stadionverbote beibehalten und um maximal ein Jahr bis zum 30. Juni 2012 verlängern.

2.) Bereits in der Vergangenheit auffällig gewordene Fans erhalten bei einem Schuldspruch am Ende des Ermittlungsverfahrens ebenfalls ein Stadionverbot bis zum 30. Juni 2012. Stellt sich im Ermittlungsverfahren die Unschuld heraus, wird das Stadionverbot umgehend wieder aufgehoben.

3.) Anhänger, die beim Pokalfinale erstmals auffällig wurden, bekommen eine Verwarnung und müssen bei weiteren aktiven Verfehlungen in Zukunft mit einem Stadionverbot rechnen. Wird im Ermittlungsverfahren keine Beteiligung nachgewiesen, so wird auch die Verwarnung zurückgezogen.

Die KSV Holstein lässt bei ihrem Vorgehen keine Willkür walten, sondern möchte sich mit klaren Regeln von Fans distanzieren, die Gewaltbereitschaft zeigen und für Unruhe im Rahmen der Spiele sorgen. Mit diesen Regeln will die KSV Holstein auch das klare Signal aussenden, in ihrem Handeln ein berechenbarer Partner zu sein.

Die Gerüchte, nationale Stadionverbote angestrebt zu haben entsprechen nicht der Wahrheit und übersteigen auch die rechtliche Befähigung der KSV Holstein.

Der Verein hat in der Vergangenheit stets Gesprächsbereitschaft signalisiert und sich nicht an Gerüchten und Vermutungen orientiert. Die KSV Holstein und deren Verantwortungsträger stehen jederzeit Rede und Antwort.

EureKSV Holstein

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