Nutzungbedingungen HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP

Stand: 24.02.2021

„HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP“ bezeichnet im Folgenden den nachfolgend dargestellten Dienst (inklusive sämtlicher Anwendungen) und/oder den Betreiber des Dienstes, die Kieler Sportvereinigung Holstein von 1900 e.V. (KSV).

Die App benötigt einen Account bzw. eine Registrierung um sicher zu stellen, dass sie nur durch  Sponsoren der KSV genutzt wird. Die App enthält ein „Branchenbuch“, das dem der Partnerübersicht auf der Homepage www.holstein-kiel.de/sponsoren  (Störche Club) ähnelt, mit dem Unterschied, dass man die Firmendetails öffnen kann und dann unter den Firmen selbst die angemeldeten Mitarbeiter/Ansprechpartner ermitteln und kontaktieren kann. Es werden nur Mitarbeiter angezeigt und eingepflegt, die das notwendige Einwilligungsformular ausgefüllt und zurückgeschickt haben, bzw. ausdrücklich darum  gebeten haben.

Die App enthält zudem Chatfunktionen wie Gruppenchats, ein digitales Schwarze Brett und Direktnachrichten.

Allgemeine Bedingungen für die Nutzung des Dienstes HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP

Der Dienst HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP wird über mobile Applikationen (sogenannte „Apps“), erbracht. Alle von HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP angebotenen Websites, Subdomains, Aliase, mobile Applikationen, Hintergrund-Applikationen, Webservices und Einbindungen in Drittseiten, auf denen HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP zur Verfügung steht, werden im Folgenden insgesamt die „HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP Websites“ genannt.

Zu den Anwendungen des Dienstes HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP gehören insbesondere Kontakt- und Kommunikationsforen (im Folgenden „soziales Netzwerk“), für das der Nutzer eine Mitgliedschaft beantragen kann. Einige der HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP Anwendungen treten dabei gegebenenfalls unter anderen Markennamen oder unter Nutzung von anderen HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP Websites in Erscheinung.

Diese Allgemeinen Bedingungen für die Nutzung des Dienstes HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP, unabhängig davon, über welche der HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP Websites der Nutzer Leistungen von HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP in Anspruch nimmt.

Hinsichtlich der Nutzung einzelner Anwendungen gelten ergänzend zu diesen Allgemeinen Bedingungen für die Nutzung des Dienstes HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP gegebenenfalls zusätzliche Bedingungen (z. B. der Verhaltenskodex für Gruppen-Moderatoren oder die Kommentar-Regeln für HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP News). Im Fall eines Widerspruchs geht die Regelung der zusätzlichen Bedingungen für die Nutzung der jeweiligen Anwendung diesen Allgemeinen Bedingungen für die Nutzung des Dienstes HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP vor, sofern dieser Vorrang nicht in den zusätzlichen Bedingungen für die Nutzung der jeweiligen Anwendung ausgeschlossen ist.

Die Allgemeinen Bedingungen für die Nutzung des Dienstes HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP und etwaige zusätzliche Bedingungen für die Nutzung einzelner Anwendungen werden im Folgenden insgesamt „Nutzungsbedingungen“ genannt.

Der Vertragsschluss erfolgt mit der Kieler Sportvereinigung Holstein von 1900 e.V., Steenbeker Weg 150, 24106 Kiel. Weitere Kontaktdaten, die Handelsregisterdaten sowie der Name einer vertretungsberechtigten Person der Kieler Sportvereinigung Holstein von 1900 e.V. können dem Impressum entnommen werden.

 

1. Vertragsgegenstand und Grundlagen der Nutzung von HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP

Allgemein

1.1 HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP ist ein Dienst, der den Zweck verfolgt, durch eine Vielfalt unterschiedlicher Anwendungen zur Verbesserung und Vereinfachung des Vereins- und Berufslebens des Nutzers beizutragen.

1.2 Angesichts des zunehmenden Verschwimmens der Grenzen zwischen Arbeits- und Privatleben und der Wechselwirkungen zwischen beiden, konzentriert sich HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP dabei nicht ausschließlich auf den professionellen Kontext, sondern bezieht auch Anwendungen im privaten Kontext mit ein.

1.3 Insbesondere möchte HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP dem Nutzer neue Möglichkeiten eröffnen (vorwiegend im professionellen Kontext, aber auch im privaten Kontext), ihm erleichtern horizontale Netzwerke zu bilden, Informationen demokratisieren, den Informationsaustausch fördern und lebenslanges Lernen unterstützen. Um diese Zwecke zu erfüllen, stellt HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP dem Nutzer unter anderem auf Basis erhobener Daten bestimmte Informationen, Angebote, Empfehlungen sowie Dienstleistungen bereit und fördert die Interaktion – innerhalb und außerhalb des Netzwerks des Nutzers. Dies erfolgt entsprechend etwaiger Privatsphäre-Einstellungen und Einwilligungserklärungen des Nutzers.

1.4 Das soziale Netzwerk ist die Kern-Anwendung des Dienstes HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP. Die im Rahmen des sozialen Netzwerks vom Nutzer erstellte Profilseite (im Folgenden „Nutzerprofil“ genannt) stellt die Identität dar, mit der der Nutzer innerhalb des Dienstes HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP, auf den HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP Websites und in den Anwendungen des Dienstes auftritt und dargestellt wird. Grundsätzlich ist für die Nutzung von HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP ein im sozialen Netzwerk und außerhalb sichtbares Nutzerprofil erforderlich. Es sind lediglich einzelne Anwendungen des Dienstes HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP nutzbar, bei denen das Nutzerprofil im sozialen Netzwerk nicht sichtbar ist. Ebenso gibt es einzelne Anwendungen des Dienstes HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP, bei denen der Nutzer nicht mit seinem Nutzerprofil auftritt und dargestellt wird. Es ist jedoch immer eine Registrierung für den Dienst HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP erforderlich.

Soziales Netzwerk

1.5 Das soziale Netzwerk bietet dem Nutzer diverse Möglichkeiten, sich mit dem eigenen Nutzerprofil und mit seinen Aktivitäten auf den HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP Websites und außerhalb zu präsentieren und mit anderen Nutzern und Dritten in Echtzeit zu interagieren. Die volle Wirkung des sozialen Netzwerks kann nur bei Abrufbarkeit des Nutzerprofils auch für Nicht-Nutzer und Auffindbarkeit in Suchmaschinen erreicht werden, weshalb diese externe Abruf- und Auffindbarkeit des Nutzerprofils voreingestellt ist.

1.6 Ein Nutzer, der sich für das soziale Netzwerk registriert, erwirbt zunächst eine unentgeltliche Mitgliedschaft im sozialen Netzwerk (im Folgenden „unentgeltliche Mitgliedschaft“ genannt) für einen Account.

1.7 Der Nutzer hat die Möglichkeit, neben seiner unentgeltlichen Mitgliedschaft, weitere  entgeltliche Zugänge im sozialen Netzwerk hinzu zu buchen. Die unentgeltliche Mitgliedschaft und die entgeltliche Mitgliedschaft werden im Folgenden gemeinsam als „HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP Mitgliedschaft“ bezeichnet.

1.8 Sofern HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP dem Nutzer anbietet, eine oder mehrere Zusatzleistungen von Drittanbietern zu seiner HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP Mitgliedschaft kostenlos oder kostenpflichtig hinzu zu buchen, so kommen diesbezüglich gesonderte, von der HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP Mitgliedschaft getrennte Verträge zwischen dem Nutzer und den jeweiligen Drittanbietern zu Stande. Insbesondere haben die Änderung, Einstellung, sonstige Beendigung oder der Austausch der externen Leistungen oder Leistungsstörungen im Verhältnis zwischen Nutzer und Drittanbieter keinen Einfluss auf das Vertragsverhältnis zwischen HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP und dem Nutzer hinsichtlich der HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP Mitgliedschaft. Für Zusatzdienstleistungen von Drittanbietern gelten die Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärungen der jeweiligen Drittanbieter, die selbst Vertrags- und Ansprechpartner der Nutzer sind.

2. Nutzungsvoraussetzungen, Vertragsschluss und Zusicherungen bei Vertragsschluss

Allgemein

2.1 Sofern der Nutzer eine Anwendung des Dienstes HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP nutzt, die auch für Nutzer ohne ein im sozialen Netzwerk sichtbares Nutzerprofil nutzbar ist, wird ein Nutzerkonto für den Nutzer angelegt, falls ein solches noch nicht existiert. Dadurch kommt der Vertrag zur Nutzung von HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP zwischen dem Nutzer und HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP zu Stande. Bei dem Nutzerkonto handelt es sich um ein Nutzerprofil, das zunächst nicht im sozialen Netzwerk sichtbar ist. Der Nutzer kann unter seinem Nutzerkonto zunächst nur diejenigen Anwendungen des Dienstes HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP nutzen, die auch ohne ein im sozialen Netzwerk sichtbares Nutzerprofil nutzbar sind. Wenn der Nutzer Anwendungen des Dienstes HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP nutzen möchte, für die ein im sozialen Netzwerk sichtbares Nutzerprofil erforderlich ist, muss er die Sichtbarkeit seines Nutzerprofils im sozialen Netzwerk zunächst bestätigen bzw. freigeben.

2.2 Die Möglichkeit zur Nutzung der auf den HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP Websites angebotenen Anwendungen stellt kein Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Durch den Abschluss des Buchungsvorgangs gibt der Nutzer ein Angebot zum Abschluss des Vertrages über die Nutzung der entsprechenden HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP Anwendung ab. HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP nimmt dieses Angebot des Nutzers durch Bereitstellung der entsprechenden Dienste an. Erst durch diese Annahme kommt der Vertrag zwischen dem Nutzer und HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP zustande. HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP ist nicht zum Vertragsschluss verpflichtet. Bei Inanspruchnahme von entgeltlichen Leistungen akzeptiert der Nutzer die damit verbundene Zahlungsverpflichtung durch Klicken auf das in diesem Fall angebotene Bestätigungsfeld.

2.3 Der Nutzer sichert zu, dass alle von ihm angegebenen Daten wahr und vollständig sind. Der Nutzer ist verpflichtet, die Daten hinsichtlich aller von ihm genutzten Anwendungen während der gesamten Vertragslaufzeit wahr und vollständig zu halten. Für den Fall, dass der Kundenservice von HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP im Auftrag des Nutzers manuelle Änderungen an den Daten des Nutzers vornimmt, behält sich HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP vor, die daraus für HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP gegebenenfalls entstehenden Kosten dem Nutzer in Rechnung zu stellen, in dem Umfang wie der Nutzer das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat.

2.4 Der Nutzer sichert zu, dass er volljährig ist. Für den Fall, dass der Nutzer in Rahmen bestimmter Anwendungen für eine juristische Person tätig wird, sichert der Nutzer zu, bevollmächtigt zu sein, um im Namen der juristischen Person tätig zu werden. Der Nutzer wird HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP auf Anfrage die gemäß dieser Ziffer zugesicherten Angaben nachweisen.

2.5 HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP kann technisch nicht mit Sicherheit feststellen, ob ein auf den HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP Websites registrierter Nutzer tatsächlich diejenige Person darstellt, die der Nutzer vorgibt zu sein. HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP leistet daher keine Gewähr für die tatsächliche Identität eines Nutzers.

Soziales Netzwerk

2.6 Für den Erwerb einer HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP Mitgliedschaft ist eine Registrierung erforderlich, bei der der Nutzer unter anderem ein Passwort wählen muss.

2.7 Der Nutzer ist verpflichtet, das von ihm gewählte Passwort geheim zu halten. HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP wird das Passwort nicht an Dritte weitergeben, nur für den Anmeldevorgang benutzen und den Nutzer – vom Anmeldevorgang abgesehen – zu keinem Zeitpunkt nach dem Passwort fragen. Aus Sicherheitsgründen und um Missbrauch vorzubeugen wird dem Nutzer empfohlen, sein Passwort in regelmäßigen Abständen zu ändern. Die Sicherung und Aufbewahrung der Zugangsdaten zum HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP Mitgliedskonto (insbesondere des Passworts) fällt in den ausschließlichen Verantwortungsbereich des Nutzers.

2.8 Jeder Nutzer darf nur ein Nutzerprofil anlegen. Der Nutzer darf Dritten nicht gestatten, das eigene Nutzerprofil zu nutzen.

 

3. Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht besteht nicht, da Sie bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in überwiegender Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln und Sie deshalb als Unternehmer anzusehen sind (§ 14 BGB).

Das Widerrufsrecht gegenüber HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP gilt nicht hinsichtlich solcher Verträge, die nicht zwischen Ihnen und HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP, sondern zwischen Ihnen und einem Dritten zu Stande kommen. Etwaige Widerrufsrechte können diesbezüglich nur gegenüber dem Dritten geltend gemacht werden.

 

4. Allgemeine Pflichten des Nutzers und besondere Bestimmungen für die Nutzung des sozialen Netzwerks

4.1 Der Nutzer ist verpflichtet,

  • (a) ausschließlich wahre und nicht irreführende Angaben zu machen sowie seinen Klarnamen und keine Pseudonyme oder Künstlernamen zu verwenden;
  • (b) als Profilbild im Nutzerprofil im Rahmen des sozialen Netzwerks nur ein solches Foto zu verwenden, auf dem der Nutzer klar und deutlich erkennbar ist. Der Nutzer stellt sicher, dass die öffentliche Wiedergabe des von ihm übermittelten Profil-Fotos auf den HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP Websites nach geltendem Recht erlaubt ist. Die Nutzung von Fotos oder Abbildungen anderer oder nicht existierender Personen oder anderer Wesen (Tiere, Fantasiewesen etc.) oder von Logos als Profilbild ist nicht gestattet.
  • (c) bei der Nutzung von HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP und der Inhalte auf den HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP Websites geltendes Recht sowie alle Rechte Dritter zu beachten. Es ist dem Nutzer insbesondere Folgendes untersagt:
    • Verwendung beleidigender oder verleumderischer Inhalte, unabhängig davon, ob diese Inhalte andere Nutzer, HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP Mitarbeiter oder andere Personen oder Unternehmen betreffen;
    • Verwendung pornografischer, gewaltverherrlichender, missbräuchlicher, sittenwidriger oder Jugendschutzgesetze verletzende Inhalte oder Bewerbung, Angebot und/oder Vertrieb von pornografischen, gewaltverherrlichenden, missbräuchlichen, sittenwidrigen oder Jugendschutzgesetze verletzende Waren oder Dienstleistungen;
    • unzumutbare Belästigungen anderer Nutzer, insbesondere durch Spam (vgl. § 7 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb – UWG);
    • Verwendung von gesetzlich (z. B. durch das Urheber-, Marken-, Patent-, Geschmacksmuster- oder Gebrauchsmusterrecht) geschützten Inhalten, ohne dazu berechtigt zu sein, oder Bewerbung, Angebot und/oder Vertrieb von gesetzlich geschützten Waren oder Dienstleistungen, ebenfalls ohne dazu berechtigt zu sein; oder
    • Vornahme oder Förderung wettbewerbswidriger Handlungen, einschließlich progressiver Kundenwerbung (wie Ketten-, Schneeball- oder Pyramidensysteme);
  • (d) die folgenden belästigenden Handlungen zu unterlassen, auch wenn diese konkret keine Gesetze verletzen sollten:
    • Versendung von Kettenbriefen;
    • Durchführung, Bewerbung und Förderung von Strukturvertriebsmaßnahmen (wie Multi-Level-Marketing oder Multi-Level-Network-Marketing); sowie
    • Vornahme von anzüglicher oder sexuell geprägter Kommunikation (explizit oder implizit).

4.2 Folgende Handlungen sind dem Nutzer untersagt:

  • (a) Verwendung von Mechanismen, Software oder Scripts in Verbindung mit der Nutzung der HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP Websites. Die direkte oder indirekte Bewerbung oder Verbreitung solcher Mechanismen, Software oder Scripts ist ebenfalls untersagt. Der Nutzer darf jedoch von HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP autorisierte Schnittstellen oder Software nutzen, bewerben oder verbreiten;
  • (b) Blockieren, Überschreiben, Modifizieren, Kopieren, soweit dies nicht für die ordnungsgemäße Nutzung von HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP erforderlich ist;
  • (c) Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Inhalten der HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP Websites oder von anderen Nutzern, außer diese Verbreitung und öffentliche Wiedergabe ist im Rahmen der jeweiligen HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP Anwendung vorgesehen oder der andere Nutzer hat der Verbreitung und öffentlichen Wiedergabe zugestimmt; und/oder
  • (d) jede Handlung, die geeignet ist, die Funktionalität der HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP Infrastruktur zu beeinträchtigen, insbesondere diese übermäßig zu belasten.

4.3 Die KSV ist nicht verpflichtet, vom Nutzer bereitgestellte Daten und/oder Informationen anderen Nutzern zur Verfügung zu stellen, wenn diese Daten und/oder Informationen nicht im Einklang mit den Ziffern 4.1 und 4.2 stehen. Die KSV ist berechtigt, nach den Ziffern 4.1 und 4.2 unzulässige Daten und/oder Informationen ohne Vorankündigung gegenüber dem Nutzer von den HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP Websites zu entfernen.

 

5. Änderungen der Leistungen sowie der Nutzungsbedingungen

Änderungen der Leistungen

5.1 Die KSV behält sich vor, die auf den HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP Websites angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten, außer dies ist für den Nutzer nicht zumutbar.

5.2 Die KSV behält sich darüber hinaus vor, die auf den HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP Websites angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten,

  • (a) soweit die KSV verpflichtet ist, die Übereinstimmung der von HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP angebotenen Leistungen mit dem auf die Leistungen anwendbaren Recht herzustellen, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert;
  • (b) soweit die KSV damit einem gegen die KSV gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;
  • (c) soweit die jeweilige Änderung notwendig ist, um bestehende Sicherheitslücken zu schließen;
  • (d) wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Nutzer ist; oder
  • (e) wenn die Änderung rein technischer oder prozessualer Natur ohne wesentliche Auswirkungen für den Nutzer ist.

5.3 Änderungen mit lediglich unwesentlichem Einfluss auf die Funktionen von HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP stellen keine Leistungsänderungen im Sinne dieser Ziffer dar. Dies gilt insbesondere für Änderungen rein graphischer Art und die bloße Änderung der Anordnung von Funktionen.

Änderungen der Nutzungsbedigungen

5.4 Die KSV behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, das ist für den Nutzer nicht zumutbar. Die KSV wird den Nutzer über Änderungen der Nutzungsbedingungen rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen Nutzungsbedigungen nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten Nutzungsbedigungen als vom Nutzer angenommen. Die KSV wird den Nutzer in der Benachrichtigung ggf. auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.

5.5 Die KSV behält sich darüber hinaus vor, Nutzungsbedigungen zu ändern,

  • (a) wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Nutzer ist;
  • (b) wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie haben wesentliche Auswirkungen für den Nutzer;
  • (c) soweit die KSV verpflichtet ist, die Übereinstimmung der Nutzungsbedigungen mit anwendbarem Recht herzustellen, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert;
  • (d) soweit die KSV damit einem gegen die KSV gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt; oder
  • (e) soweit die KSV zusätzliche, gänzlich neue Dienstleistungen, Dienste oder Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den Nutzungsbedigungen bedürfen, es sei denn, dass bisherige Nutzungsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert.

Die KSV wird über solche Änderungen der Nutzungsbedigungen informieren, zum Beispiel auf den HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP Websites.

5.6 Das Kündigungsrecht des Nutzers nach Ziff. 7 bleibt von etwaigen Änderungen der Leistungen oder Nutzungsbedigungen nach dieser Vorschrift unberührt.

 

6. Entgelte, Abrechnung, Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen

Allgemein

6.1 Der Nutzer kann Rechnungen mittels der von der KSV angebotenen Zahlungsverfahren begleichen. Kann ein Entgelt nicht eingezogen werden, trägt der Nutzer alle der KSV daraus entstehenden Kosten, insbesondere Bankgebühren im Zusammenhang mit der Rückgabe von Lastschriften und vergleichbare Gebühren, in dem Umfang, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat.

6.2 Es steht der KSV frei, Rechnungen und Zahlungserinnerungen ausschließlich auf elektronischem Weg zu übermitteln.

6.3 Die KSV behält sich vor, die Abrechnung jederzeit von Euro auf die jeweilige Landeswährung des Nutzers umzustellen, sofern der Nutzer dem nicht widerspricht.

Zusätzliche kostenpflichtige Zugänge

6.4 Die Entgelte für die zusätzlichen Zugänge zur HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP sind mit Rechnungsstellung für die gesamte Laufzeit sofort zur Zahlung fällig. Genaueres regelt das konkrete schriftliche Angebot zur Anmeldung.

6.5 Die KSV behält sich vor, das Entgelt für die Premium-Mitgliedschaft mit Wirkung zum Beginn eines neuen Verlängerungszeitraums, der entweder auf den Mindestnutzungszeitraum oder auf den jeweils laufenden Verlängerungszeitraum folgt, angemessen zu erhöhen. Pro Kalenderjahr findet maximal eine Preiserhöhung statt. In diesem Fall wird die KSV den Nutzer mindestens sechs (6) Wochen vor Ende des Mindestnutzungszeitraums bzw. des jeweils laufenden Verlängerungszeitraums entsprechend informieren. Sofern der Nutzer mit dieser Entgelterhöhung nicht einverstanden ist, kann er dieser binnen drei (3) Wochen per Kontaktformular, Brief, Fax oder E-Mail widersprechen. Der Widerspruch entspricht einer Kündigung der zusätzlichen kostenpflichtigen Zugänge durch den Nutzer, so dass diese Zugänge mit Ablauf des bestehenden Mindestnutzungszeitraums bzw. des laufenden Verlängerungszeitraums endet.

 

7. Laufzeit, Beendigung des Vertrags, Sanktionen, Rückzahlung von im Voraus bezahlten Entgelten

Allgemein

7.1 Wenn im Einzelfall keine besonderen Bestimmungen zur Laufzeit und Kündigung einzelner Anwendungen oder KSV Mitgliedschaften entgegenstehen, kann das Vertragsverhältnis von beiden Seiten jederzeit beendet werden.

Unentgeltliche Mitgliedschaft

7.2 Der Nutzer und HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP können die unentgeltliche Mitgliedschaft jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Zum Schutz des Nutzers gegen unbefugte Löschung seines Nutzerprofils durch Dritte kann die KSV bei der Kündigung eine Identitätsfeststellung durchführen, z. B. durch Abfrage des Benutzernamens und einer auf den HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP Websites registrierten E-Mail-Adresse.

Zusätzliche kostenpflichtige Zugänge

7.3 Die zusätzlich gebuchten Zugänge laufen zunächst über den vom Nutzer gebuchten Mindestnutzungszeitraum. Danach verlängern sich diese Zugänge jeweils um den Verlängerungszeitraum der gleichen Dauer, wenn sie nicht fristgemäß vom Nutzer oder der KSV gekündigt werden. Der Nutzer und die KSV können die Mitgliedschaft ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von drei (3) Wochen zum Ablauf des im Registrierungsprozess gebuchten Mindestnutzungszeitraums oder anschließend zum Ablauf eines Verlängerungszeitraums per Kontaktformular, Brief, Fax oder E-Mail kündigen. Nach der Kündigung der kostenpflichtigen Zugänge durch den Nutzer oder der KSV bleibt dem Nutzer die unentgeltliche Mitgliedschaft bis zu ihrer Beendigung erhalten, die zusätzlichen kostenpflichtige Zugänge fallen jedoch weg.

Kündigung und Sperrung aus wichtigem Grund

7.4 Auch bei Vorliegen besonderer Bestimmungen zur Laufzeit und Kündigung haben beide Parteien das Recht, das Vertragsverhältnis bei Vorliegen eines wichtigen Grundes jederzeit ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung liegt vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist für die kündigende Partei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Parteien nicht zumutbar ist. Wichtige Gründe sind für die KSV insbesondere die folgenden Ereignisse:

  • (a) Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften durch den Nutzer;
  • (b) Verstoß des Nutzers gegen seine vertraglichen Pflichten;
  • (c) der Ruf der auf den HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP Websites angebotenen Dienste wird durch die Präsenz des Nutzers erheblich beeinträchtigt (z. B., wenn sich nach Registrierung des Nutzers herausstellt, dass der Nutzer wegen einer vorsätzlichen Straftat rechtskräftig verurteilt ist und anderen Nutzern diese Verurteilung bekannt ist);
  • (d) der Nutzer wirbt für Vereinigungen oder Gemeinschaften – oder deren Methoden oder Aktivitäten –, die von Sicherheits- oder Jugendschutzbehörden beobachtet werden;
  • (e) der Nutzer schädigt einen oder mehrere andere Nutzer; oder
  • (f) der Nutzer ist Mitglied einer Sekte oder einer in Deutschland umstrittenen Glaubensgemeinschaft.

7.5 Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach Ziffer 7.4 kann die KSV unabhängig von einer Kündigung nach Ziffer 7.4 auch die folgenden Sanktionen gegen den Nutzer verhängen:

  • (a) Löschung von Inhalten, die der Nutzer eingestellt hat;
  • (b) Sperrung des Zugangs zum Dienst der HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP Websites oder einzelner Anwendungen; oder
  • (c) Ausspruch einer Abmahnung.

7.6 Der Anspruch des Nutzers auf Rückzahlung bereits im Voraus bezahlter Entgelte bei Kündigung ist ausgeschlossen, es sei denn, der Nutzer kündigt aufgrund eines wichtigen Grundes, der von der KSV zu vertreten ist. In folgenden Fällen ist der Anspruch des Nutzers auf Rückzahlung bereits im Voraus bezahlter Entgelte auf jeden Fall ausgeschlossen:

  • (a) die KSV kündigt den Vertrag aus wichtigem Grund; oder
  • (b) die KSV sperrt den Zugang des Nutzers gemäß Ziffer 7.5.

 

8. Verantwortlichkeit für Inhalte, Daten und/oder Informationen der Nutzer, Verfügbarkeit

8.1 Die KSV übernimmt keine Verantwortung für die von den Nutzern der HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP Websites bereitgestellten Inhalte, Daten und/oder Informationen sowie für Inhalte auf verlinkten externen Websites. Die KSV gewährleistet insbesondere nicht, dass diese Inhalte wahr sind, einen bestimmten Zweck erfüllen oder einem solchen Zweck dienen können.

8.2 Soweit der Nutzer eine gesetzes- oder vertragswidrige Benutzung der HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP Websites (einschließlich der Verwendung von Pseudonymen oder täuschenden Identitäten) bemerkt, kann er diese melden.

8.3 Hinsichtlich Daten oder Inhalten, die gemäß den Nutzungsbedingungen, den Datenschutzbestimmungen von HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP oder den Einstellungen des Nutzers öffentlich verfügbar sind oder waren und durch einen Dritten gespeichert wurden, trifft die KSV keine Pflicht zur Unterbindung einer solchen Speicherung beim Dritten.

8.4 Die KSV bietet dem Nutzer über die HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP lediglich eine Plattform an und beteiligt sich grundsätzlich nicht inhaltlich an der Kommunikation der Nutzer untereinander. Dies gilt nicht, soweit die KSV im Einzelfall die Moderation einer Gruppe selbst durchführt. Sofern die Nutzer über die HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP Websites Verträge untereinander schließen, ist die KSV hieran nicht beteiligt und wird daher kein Vertragspartner. Die Nutzer sind für die Abwicklung und die Erfüllung der untereinander geschlossenen Verträge allein verantwortlich. Die KSV haftet nicht für Pflichtverletzungen der Nutzer aus den zwischen den Nutzern geschlossenen Verträgen.

8.5 Der Nutzer erkennt an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit der HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP Websites technisch nicht zu realisieren ist. Die KSV bemüht sich jedoch, die HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP Websites möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich der KSV stehen (wie z. B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), können zu Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung des Dienstes auf den HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP Websites führen.

 

9. Haftung der KSV

9.1 Die KSV haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der KSV, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der KSV beruhen sowie für Schäden, die durch Fehlen einer der KSV garantierten Beschaffenheit hervorgerufen wurden oder bei arglistigem Verhalten der KSV. Des Weiteren haftet die KSV unbeschränkt für Schäden, die durch die KSV oder einem ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.

9.2 Bei der leicht fahrlässig verursachten Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die KSV außer in den Fällen der Ziffer 9.1 oder 9.3 der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Im Übrigen ist eine Haftung der KSV ausgeschlossen.

9.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

10. Datenschutz

10.1 Eine Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung personenbezogener Daten findet nur statt, wenn der Nutzer eingewilligt hat oder dies durch Gesetz erlaubt ist. Eine Verwendung von personenbezogenen Daten aufgrund einer gesetzlichen Erlaubnis erfolgt insbesondere im Zusammenhang mit der Erfüllung vertraglicher Pflichten der KSV gegenüber den Nutzern. Die HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP bietet dem Nutzer eine Vielzahl von Funktionen an, die individuell auf diesen angepasst werden (z. B. stellt HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP auf Basis erhobener Daten bestimmte Informationen, Angebote, Empfehlungen sowie Dienstleistungen bereit und fördert die Interaktion im Netzwerk des Nutzers). Um die Leistungen erbringen zu können, ist eine Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten des Nutzers erforderlich.

10.2 Die HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP bietet Nutzern die Möglichkeit, anderen Nutzern ihre persönlichen Daten in Teilen oder in Gänze zu übermitteln bzw. die Einsicht in die Daten zu widerrufen. Die Übermittlung dieser Daten geschieht auf eigene Gefahr.

 

11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Sonstiges

11.1 Die KSV kann Unterauftragnehmer einsetzen. Die KSV bleibt auch bei Einsetzung von Unterauftragnehmern verantwortlich für die Erfüllung der durch die KSV übernommen Pflichten.

11.2 Die KSV ist berechtigt, Rechte und Pflichten ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen.

11.3 Die KSV kann Erklärungen gegenüber dem Nutzer per E-Mail, Fax oder Brief übermitteln, sofern in den Nutzungsbedingungen nicht anders geregelt. Außerdem kann die KSV Erklärungen gegenüber dem Nutzer per Mitteilung in das private  Postfach des Nutzers, das Bestandteil der HOLSTEIN STÖRCHE CLUB APP Mitgliedschaft des Nutzers ist, abgeben.

11.4 Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

11.5 Erfüllungsort ist der Sitz der Kieler Sportvereinigung Holstein von 1900 e.V..

11.6 Gerichtsstand für Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist der Sitz der Kieler Sportvereinigung Holstein von 1900 e.V..

11.7 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts.