Soziale Projekte

Kostenlos im Sportverein aktiv werden

Das vom Sportverband Kiel e.V., Sportvereinen und der Landeshauptstadt Kiel 2009 ins Leben gerufene Projekt „Kids in die Clubs“ war der Vorreiter: Kindern und Jugendlichen aus finanzschwachen Kieler Familien wurde die freie Mitgliedschaft in einen Sportverein ermöglicht. Heute wird die Vereinsmitgliedschaft aus dem Bildungspaket des Bundes finanziert.

Dabei läuft das Projekt „Kids in die Clubs“ weiter: Dank der Mittel der Sponsoren und Spender stehen nun Gelder für Sportbekleidung und Sportausstattung in den Vereinen zur Verfügung.

Wer hat nach dem Bildungspaket Anrecht auf eine freie Mitgliedschaft im Sportverein?

Alle Kieler Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahre, die Anspruch auf einen Bildungsgutschein haben. Voraussetzung ist, dass deren Eltern Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen.

Kinder und Jugendliche mit Ansprüchen nach § 3 AsylbLG können die Mitgliedsbeiträge direkt beim Amt für Sportförderung über den „Kids in die Clubs“-Flyer beantragen.

Was müssen Sie tun, damit der Mitgliedsbeitrag übernommen wird?

Sie müssen bei ihrer Sozialleistungsbehörde (Jobcenter oder Amt für Wohnen und Grundsicherung) einen gültigen Bildungsgutschein beantragen. Mit dem Bildungsgutschein gehen Sie zum Amt für Sportförderung, Fleethörn 18-24, 3. Stock, Zimmer 309 und 322, 24103 Kiel. Dort wird der Bildungsgutschein abgestempelt und die Zahlung der Mitgliedsbeiträge an den jeweiligen Sportverein in die Wege geleitet.

Wichtig: Während des Gültigkeitszeitraumes des abgestempelten Bildungsgutscheines darf der Verein nicht gewechselt werden.

Wie lang kann jedes Kind gefördert werden?

Die Förderungsdauer ist abhängig vom Gültigkeitszeitraum des Bildungsgutscheines und der Anmeldung im Amt für Sportförderung.

Was müssen Sie tun, wenn die Frist für den Bildungsgutschein abgelaufen ist?

In der Regel erhalten Sie zusammen mit dem Bewilligungsbescheid über die Sozialleistungen einen neuen gültigen Bildungsgutschein. Diesen neuen Bildungsgutschein können Sie im Amt für Sportförderung einreichen und dort abstempeln lassen.