Der Umbau des Holstein-Stadions schreitet voran und für die kommende Spielzeit wird sichergestellt, dass die Mannschaft auch weiterhin an der alten Spielstätte in der 2. Bundesliga antreten darf. Im Zuge dessen wurden vier provisorische Flutlichtmasten errichtet. Drei befinden sich im Bereich der Nordtribüne, ein weiterer musste zudem vor der Westtribüne aufgestellt werden. Nach Abschluss der Lichtmessungen steht nun fest, dass alle der provisorischen Masten für den Spielbetrieb benötigt werden.
Hintergrund der provisorischen Beleuchtungslösung sind die Liga-Anforderungen an die Ausleuchtung des Spielfelds bei Abendspielen. Da der bisherige Nord-West-Flutlichtmast aufgrund der Arbeiten an der Nordtribüne zurückgebaut wurde, muss die Beleuchtung während der Bauphase mithilfe einer Übergangslösung sichergestellt werden, um den Spielbetrieb zu gewährleisten.
Mit Blick auf mögliche Sichtbeeinträchtigungen für die Fans auf der Westtribüne hatte Holstein Kiel eine Lösung ohne den dortigen Mast favorisiert. Deshalb wurden zunächst Lichttests durchgeführt, um alle Optionen zu prüfen. Die Messungen haben nun aber ergeben, dass Teile des Spielfelds durch die drei Masten im Bereich der Nordtribüne allein nicht ausreichend ausgeleuchtet werden können. Um die Anforderungen an die Beleuchtung des Spielfelds zu erfüllen, ist die Nutzung des vierten Mastes unumgänglich.
Uns ist bewusst, dass der Standort für einen Teil der Fans auf der Westtribüne mit Sichtbeeinträchtigungen verbunden ist. Um diese möglichst gering zu halten, wurde die Ballastierung am Fuß des Mastes bewusst niedriger ausgeführt. Die erforderlichen Schwergewichte verteilen sich dadurch auf eine größere Fläche, sodass unter anderem vom äußeren Tribünenrandbereich die Torauslinie weiterhin eingesehen werden kann.
Der Mast ist Teil der provisorischen Beleuchtungslösung und nicht für einen dauerhaften Verbleib vorgesehen. Wir bitten daher um Verständnis, dass auch in Zukunft aufgrund der Umbaumaßnahmen des Holstein-Stadions immer wieder Maßnahmen erfolgen können, die zu Beeinträchtigungen jedweder Art führen können. Dieses lässt sich in der Regel aufgrund von Auflagen nicht vermeiden und wird uns als Verein seitens der Bauherrin oder des Generalunternehmers auferlegt. Wir werden aber immer versuchen, diese im Sinne der Fans so gering wie möglich zu halten.