Regionalliga Nord
Stellungnahme zur Terminierung des Regionalliga-Spiels Holstein Kiel gegen den SV Babelsberg.
In der Saison 2008/08 hat die KSV Holstein unter dem Dach des Norddeutschen
Fußballverbandes in der Oberliga gespielt. Die Spielbestimmungen dort sahen eine
wesentlich andere Regelung zur Mindestluxzahl bei Flutlichtspielen vor, als dass es heute der Fall wäre. Der DFB, unter dessen Dach Holstein in dieser Saison spielt, hat im Rahmen seiner sicherheitstechnischen Bestimmungen den Vereinen erheblich strengere Auflagen vorgegeben. Hiernach muss ein Regionalligist bei Abendspielen über ein Flutlicht mit mindestens 400 Lux verfügen. Erstmalig musste Holstein in dieser Saison einen Nachweis eines staatlich anerkannten Fachmanns über die Flutlichtstärke im Stadion einreichen. Das unzureichende Ergebnis dieser Messung führte zur Ablehnung von Flutlichtspielen.
Neu war für die KSV Holstein die Erfahrung, dass der DFB keinerlei Ausnahmen zulässt. Holstein hat sämtliche Argumente in die Waagschale geworfen haben, um den frühen Anstoßtermin zu verhindern. Wir bedauern diese Anstoßzeit für unsere zahlreichen Fans sehr. Darüber hinaus wird der Verein erhebliche wirtschaftliche Einbußen und Engpässe im technisch-organisatorischen Bereich zu beklagen haben. Neben der geringeren Zuschauerzahl am frühen Nachmittag werden auch die berufstätigen Kassierer und Ordner nur schwer abkömmlich sein. Die Antwort des DFB auf unseren Antrag um einen späteren Anstoßtermin war folgende:
„Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, bitten wir aus Gründen der
Sicherheit und im Sinne der Gleichbehandlung der Vereine um Verständnis, dass
diesbezüglich keine Ausnahmeregelungen getroffen werden können. Um
Flutlichtspiele in der Regionalliga auszurichten ist eine Flutlichtanlage mit
mind. 400 Lux erforderlich. Wir bitten Sie nochmals um Verständnis, dass von
den vor der Spielzeit kommunizierten Vorgaben und Bestimmungen nicht
abgewichen werden kann.“
Natürlich beschäftigt sich die KSV Holstein eingehend mit der Frage, wie man auf
diese Anforderungen reagieren kann, muss aber bereits jetzt daran denken, dass
im Falle eines Aufstiegs in die dritte Liga den Nachweis über eine
Mindestluxzahl von 800 zu erbringen ist. Hierbei wird Aufsteigern keine
Übergangszeit eingeräumt. Zur Frage der Samstags- oder Sonntagsspiele ist festzuhalten, dass der DFB bei der Festsetzung der Spieltage Rücksprache mit den Medien und der Polizei hält. Häufig lässt der DFB aus verschiedenen Gesichtspunkten heraus (z. B. Sicherheitsspiel gegen Leipzig) keine anderen Termine zu.
Die KSV Holstein bittet um Ihr Verständnis und hofft, Sie trotz der ungewöhnlichen Anstoßzeit gegen den SV Babelsberg 03 (29.10. 15.00 Uhr) im Holstein-Stadion begrüßen zu können.