Auswärtsspiel in Düsseldorf: Gästetickets im freien Verkauf

Am Freitag, 20. August, sind die Störche um 18.30 Uhr bei Fortuna Düsseldorf in der Merkur Spiel-Arena zu Gast.  Nachdem Mitglieder und Dauerkartenbesitzer*innen der KSV Holstein seit Montag ein Vorkaufsrecht auf Auswärtstickets hatten, sind die restlichen Karten seit Dienstagabend im freien Verkauf.

UPDATE:

Durch die neue Corona-Schutzverordnung Nordrhein-Westfalens ändert sich die zugelassene Zuschauerzahl für das Auswärtsspiel der Störche in Düsseldorf. Statt wie ursprünglich angenommen 17.000 gegen das Coronavirus Immunisierten sowie zusätzlichen 1.000 negativ Getesteten dürfen nun bis zu 25.000 Fans nach dem 3-G-Konzept die Partie besuchen. Wer die Partie zwischen der Fortuna und der KSV Holstein besuchen möchte, muss entweder vollständig immunisiert sein oder einen negativen Corona-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) vorweisen. Für Fans, die bereits Tickets für das Spiel gekauft haben, ändert sich nichts.

Es können pro Person zwei Sitzplatztickets für jeweils 15,-€ gebucht werden. Bitte melden Sie sich hierfür in unserem Ticketshop mit Ihrem Kundenkonto an: Hier klicken. Der freie Verkauf ist am Dienstag, 17. August, um 18 Uhr gestartet. In der Rubrik „Auswärtstickets“ haben Sie die Möglichkeit, sich für das Spiel in Düsseldorf zu registrieren. Sie erhalten anschließend eine Bestätigungsmail über die Registrierung. Sollten wir Sie bei der Vergabe der Codes berücksichtigen können, erhalten Sie zeitnah eine separate E-Mail. Mit dem Code haben Sie anschließend die Möglichkeit, im Ticketshop von Fortuna Düsseldorf Ihr Ticket zu kaufen. Wichtig: Es wird in Düsseldorf keine Tageskasse geben.

Folgende Personen gelten als immunisiert:

– Personen, die mit einem in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoff geimpft wurden und bei denen nach Gabe der letzten Impfstoffdosis mindestens 14 Tage vergangen sind. Je nach Impfstoff sind für die Erlangung des vollständigen Impfschutzes eine (Vektor-basierter Impfstoff COVID-19 Vaccine Janssen von Janssen-Cilag International) oder zwei Impfdosen (Vektor-basierter Impfstoff Vaxzevria von AstraZeneca sowie mRNA-Impfstoff Spikevax von Moderna oder Comirnaty von BioNTech, inkl. heterologes Impfschema) notwendig. Eine aktuelle Liste von in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoffen wie auch Informationen zur notwendigen Anzahl an Impfdosen sind auf den Internetseiten des PEI zu finden: Hier klicken

– Personen, die eine PCR-bestätigte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben und einmalig mit einem COVID-19-Impfstoff geimpft wurden.

– Personen, die einmal geimpft wurden, nach der ersten Impfstoffdosis eine PCR-bestätigte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben und eine weitere Impfstoffdosis erhalten haben.

– Personen, die eine gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, die weniger als sechs Monate zurückliegt. Der Nachweis einer gesicherten, durchgemachten Infektion muss durch einen direkten Erregernachweis (PCR) zum Zeitpunkt der Infektion erfolgen.

– Personen, die einmal geimpft wurden und nach der ersten Impfstoffdosis eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, die weniger als sechs Monate zurückliegt. Die Infektion muss durch einen direkten Erregernachweis (PCR) zum Zeitpunkt der Infektion nachgewiesen werden.

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